Beratungsbesuche
Beratungseinsatz (SGB XI)
Pflegebedürftige müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen.
Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die ein zugelassener Pflegedienst durchführen muss.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 müssen vierteljährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen solchen Einsatz ebenfalls halbjährlich in Anspruch nehmen.
Diese Einsätze haben die Beratung und die Beantwortung aller im Zusammenhang mit der Pflege auftauchenden Fragen zum Ziel. Die pflegebedürftige Person und die pflegenden Angehörigen sollen durch Informationen und Tipps bei der Pflege unterstützt werden.
Bitte sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen alle nötigen Informationen und unterstützen Sie gerne.