Ärztlich verordnete Leistungen
Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung werden die Kosten der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung entsprechender Leistungen, die der pflegebedürftigen Person nach SGB V zustehen.
Dazu gehören unter anderem: