Ärztlich verordnete Leistungen

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)

Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung werden die Kosten der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung entsprechender Leistungen, die der pflegebedürftigen Person nach SGB V zustehen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Blutdruck- und Blutzuckermessung

  • Injektionen

  • Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Das Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Verabreichen und Überprüfen von Medikamenten

  • Versorgen von Wunden und Dekubiti

  • und vieles mehr...

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