Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Hilfen (SGB XI)
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen stehen ambulant gepflegten Personen mit mindestens Pflegegrad 1 auch Entlastungsleistungen nach SGB XI § 45b in Höhe von monatlich 125,- Euro zur Verfügung, für die sie Leistungen bei einem zugelassenen Dienst in Auftrag geben können.
Werden diese Leistungen nicht oder nur teilweise abgerufen, können diese noch bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Entlastungsangebote können unter anderem sein:
Reinigen der Wohnung
Wäsche waschen und bügeln
Betten beziehen
Fenster putzen
Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
Müllentsorgung
Besorgung einer vorab erstellten Einkaufsliste
Botengänge wie Rezept- und Apothekenbesorgungen
Hilfsmittelbeschaffung
Betreuung der Korrespondenz mit Behörden und Kostenträgern
Spaziergänge