Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Hilfen (SGB XI)

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen stehen ambulant gepflegten Personen mit mindestens Pflegegrad 1 auch Entlastungsleistungen nach SGB XI § 45b in Höhe von monatlich 125,- Euro zur Verfügung, für die sie Leistungen bei einem zugelassenen Dienst in Auftrag geben können.

Werden diese Leistungen nicht oder nur teilweise abgerufen, kö
nnen diese noch bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Entlastungsangebote können unter anderem sein:

  • Reinigen der Wohnung

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Betten beziehen

  • Fenster putzen

  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten

  • Müllentsorgung

  • Besorgung einer vorab erstellten Einkaufsliste

  • Botengänge wie Rezept- und Apothekenbesorgungen

  • Hilfsmittelbeschaffung

  • Betreuung der Korrespondenz mit Behörden und Kostenträgern

  • Spaziergänge

Bitte sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen alle notwendigen Informationen und unterstützen Sie gerne. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, sind wir Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich.

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