Pflegeversicherungs-Leistungen
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die Pflegeversicherung soll laut Gesetzgeber pflegebedürftige Menschen angemessen mit Geldleistungen (wenn sie durch Angehörige gepflegt werden) oder Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst eingeschaltet wird) unterstützen. Beide Leistungsarten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Leistungen der Pflegeversicherung müssen zunächst beantragt werden. Nach Beantragung erfolgt im Auftrag der Pflegeversicherung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Je früher ein Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung gestellt wird umso schneller ist eine Unterstützung möglich.
Wir informieren Sie gerne ausführlich über die jeweiligen Vorgehensweisen wie Antragstellung, Pflegeverträge und die Möglichkeiten im Rahmen Ihres anerkannten Pflegegrades.